Abschied von der Rechnungssignatur rückt näher? VOI und TeleTrust warnen vor höheren Kosten
In dem heute veröffentlichen Artikel auf Heise Online wird die Vermutung angestellt, dass die qualifizierte Signatur für den elektronischen Rechnungsaustauch in Deutschland ab 2013 fallen wird.
Das Competence Center Elektronische Signaturen des VOI, dessen Stellvertretender Leiter ich aktuell bin, als auch der TeleTrust haben die Empfehlung ausgesprochen (Stellungnahme des VOI, Stellungnahme des TeleTrusT), das Verfahren wie es ist zu belassen. Andernfalls müssten gerade die Kleinen und Mitteleren Unternehmen (KMU) draufzahlen. Ohne ein standardisiertes Verfahren müssten diverse unterschiedliche Verfahren zum Nachweis der Integrität und der Authentizität gekonnt werden. Denn diese Anforderungen fallen nicht!
Siehe auch den vorherigen Posts dazu:
Gewusst? STORK ist kein Bonbon sondern unsere zukünftige europäische Identitätsaustauschplattform
Zurück in die Steinzeit? EU Kommission empfiehlt die e-Rechnung der Papierrechnung gleichzustellen!
3 Comments »
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Für mich ergeben sich aus dem Text ein paar Widersprüche, die ich nicht auflösen kann. z. B.: “Beispielhaft für so eine Prüfkette nennt die Direktive die elektronische Signatur sowie das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange). Gleichzeitig schließt sie aus, dass Mitgliedsstaaten bestimmte Verfahren für die digitale Rechnung vorschreiben.”
Hier wird die elektronische Signatur wieder als EIN mögliches Verfahren (für die Prüfkette) genannt. Fällt die elektronische Signatur also zukünftig unter eine “Kann”-Bestimmung, da das Vorschreiben eines bestimmten Verfahrens (wie z. B. in Deutschland gemäß §14 (3) UStG) ausgeschlossen werden soll.
Was bedeutet diese Entwicklung also tatsächlich?
Sollte es dazu kommen, dass die EU entscheidet, dass die Länder kein spezifisches Verfahren vorschreiben dürfen, muss der §14 UStG angepasst werden. Hier wird dann nur noch drin stehen, dass die Integrität und Authentizität durch das angewendete Verfahren nachgewiesen werden können muss.
Beispiel: Sender und Empfänger einigen sich auf einen gesicherten Kommunikationskanal und der Empfänger prüft die Rechnungsdaten auf Korrektheit (was ja im Prinzip jeder macht) und beschreibt dies im Verfahrenshandbuch (was auch jeder haben muss, egal ob elektronische Rechnung). Problem: es könnte viele unterschiedliche Übermittlungswege geben. Diese einzurichten, zu pflegen und zu beschreiben wird voraussichtlich teurer sein gegenüber der einheitlichen Behandlung durch die qualifizierte Signatur.
Steuerberater Peter tom Soden hat gerade ein sehr ausführliches und lesenswertes Plädoyer für die Beibehaltung der qualifizierten Signatur für elektronische Rechnungen gehalten:
https://www.xing.com/net/pri51c601x/informationlifecyclemanagement/legal-aspects-of-information-document-management-265/de-elektronische-rechnungen-ohne-elektronische-signatur-26362422/29028012/#29028012