Steuervereinfachungsgesetz liegt nun im Vermittlungsausschuss
Die Bundesregierung hat gestern endlich den Vermittlungsausschuss angerufen, um den notwendigen Kompromiss für das Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wie zuletzt am 11. Juli im Artikel Rechnung ohne Signatur doch nicht so schnell wie der Schall? berichtet, hatte zuletzt der Bundesrat das Gesetz gestoppt. Mal schaun ob es reichen wird, das Gesetz noch nachträglich zum 1.7.2011 in Kraft zusetzen.
Auf der Web-Site der Bundesregierung ist wie folgt zu lesen:
Der Vermittlungsausschuss ist ein aus Bundestag und Bundesrat paritätisch gebildetes Gremium: Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen.
Und
Weniger Steuerbürokratie auch für Unternehmen
Die Unternehmen können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Für die deutsche Wirtschaft soll diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.
Dies ist übrigens auch ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU-Länder immer weniger selbstbestimmen können sondern Gesetze über die nicht vom Volk gewählten Kommissare gemacht werden. In diesem Fall durchaus zum Nutzen des Endverbrauchers, denn wenn Abläufe verschlankt werden, wird der Preis der Produkte günstiger.
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