Dass wir uns um das Einhalten von Regeln kümmern sollten und nicht wegschauen (meistgelesener Post in unserem Blog),scheint offensichtlich. Und dass nachgewiesen werden muss, wer wann welche Entscheidung warum gefällt hat, welche Information das Unternehmen erreicht und welche verlassen hat, egal ob Brief oder eMail, alles muss in die Schriftgutverwaltung oder in das elektronische Archiv, oder auch Enterprise Content Management System genannt.
Das heißt aber auch, dass alle Informationen, die während der Ausführung einer Prozessinstanz in einem BPMS erstellt und gesammelt werden, am Ende des Tages (Prozesses) ab in die ordnungsgemäße, geschäftliche Aufbewahrung müssen. D.h. auch die Historie der Prozessschritte. In diesem Sinne haben die “puren” BPMS-Hersteller noch einen langen Weg vor sich, um die Schriftgutverwaltung nach allen Regeln der Compliance-Kunst in den Griff zu bekommen? Es sei denn, sie verlassen sich immer auf die Integration eines ECM für diese Anforderung.
Aber so einfach will ich es auch nicht machen.
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