Best Practice beim Erstellen von Hash-Bäumen a la ArchiSig / LTANS zur Beweiswerterhaltung signierter Dokumente
Dieser Post richtet sich an Alle, die für sich den Bedarf erkannt haben, dass sie ihre qualifiziert signierten Dokumente zur Beweiswerterhaltung dem ArchiSig-Verfahren (siehe auch LTANS/ERS, oder Verjüngungskur für alternde Signaturen ? Dann klappt’s auch mit den elektronischen Prozessen) unterwerfen wollen. Der Bedarf besteht nach § 17 des Signaturgesetzes, wenn ein zum Signieren des Dokuments verwendeter Algorithmus von der Bundesnetzagentur als geschwächt eingestuft wird. Schwach, weil nun ein anderes Dokument auch als gültig erkannt werden könnte oder ein anderer Urheber vorgetäuscht werden könnte. Ein qualifiziert signiertes Dokument genießt nach §§ 292a, 371 der Zivilprozessordnung (ZPO) den höchsten Beweiswert, d.h. es unterliegt dem Anscheinbeweis. Der Richter muss ein solches Dokument als Beweis akzeptiert, es sei denn, die Gegenpartei kann triftige Gründe nennen.
