Archivieren Sie schon oder Speichern Sie noch – Die Notwendigkeit des Nachweises von Integrität und Authentizität elektronischer Dokumente im Sinne eines Beweises
Der Begriff des Archivierens wird auf dem Markt der elektronischen Objekte sehr unterschiedlich verstanden. Auf der einen Seite gibt es die Archivare, meist der öffentlichen Hand, die für die Nachwelt interessante Artefakte in ihren Archiven über lange Zeiträume, wenn nicht unbefristet aufbewahren. Länger als 500 Jahre Aufbewahrung ist hier locker mal drin. Und auf der anderen Seite gibt es elektronische Geschäftsdokumente, die entsprechend der sie betreffenden Gesetze oder Regularien (Compliance) für einen bestimmten Zeitraum sicher vorgehalten werden müssen. Im letzteren Fall für Steuerprüfungen oder für den Streitfall, in dem das Dokument als Beweis in einem Zivilprozesses vorgelegt werden muss. In allen Fällen besteht die Notwendigkeit des Nachweises der Integrität (das Dokument wurde seit Erstellung bzw. Erfassung nicht verändert) und im zweiten Fall der Authentizität (wer ist der Urheber). Zum Dokument selbst kommen meist noch Metadaten hinzu, die ggf. als weiterer Beweiswert dienen können. (more…)

