Der lange Weg zum rechtsverbindlichen Einschreiben per E-Mail …
In der Oktoberausgabe der IX ist ein interessanter, kurzer Artikel über die Hürden zu einem rechtsverbindlichen Einschreiben per E-Mail enthalten, der deutlich aufzeigt, dass wir im Zeitalter der Digitalisierung doch noch an einigen Dingen länger zu knabbern haben. Die aktuellen Versuche mit elektronischen Services als Vermittler von elektronischen Einschreiben reichen derzeit weiterhin nur bis zur freien richterlichen Beweiswürdigung. Zugegeben, wenn der Provider mittels qualifizierter Signatur zumindest nachweist, dass ein bestimmtes Dokument zu einer bestimmten Zeit über seine Plattform abgeholt wurde, ist das schon deutlich mehr, als wenn der Sender direkt per E-Mail kommuniziert. Solange der abholende Adressat sich nicht qualifiziert ausweisen muss oder kann, wird der Richter den Beweis der Zustellung nicht per se anerkennen können. (more…)